Wiederaufnahme des Hallensports!

Seit 15.6. ist es nun auch wieder möglich, unter Einhaltung diverser Einschränkungen Angebote seitens TSV in den städtischen Hallen und im TSV-Studio / -Kursraum anzubieten.

Damit dies auch langfristig möglich ist, ist es erforderlich, die Vorgaben von Landesregierung, Sportfachverbänden und der Stadt Albstadt zu beachten und umzusetzen. Wir alle stehen in der Verantwortung, diese Vorgaben einzuhalten. Nur so ist es möglich, der Gefahr einer erneuten Steigerung der Infektionsraten und damit der erneuten Einschränkung der Sportangebote entgegenzuwirken.

Die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben, Hygiene- und Verhaltensregeln, die gleichfalls von den Vereinsmitgliedern einzuhalten sind, findest Du hier:

Zehn Leitplanken des DOSB
CoronaVO Sportstätten (Landesregierung)
Vorgaben zur Nutzung von Sporthallen der Stadt Albstadt

Da die Teilnehmerzahl der Angebote vom Platzbedarf und der Art des Angebots (stationäre Geräte / freie Bewegung) sowie der zur Verfügung stehenden Halle abhängt wird sich der Übungsleiter zur Festlegung der Teilnehmer an die Gruppenmitglieder wenden, eine Genehmigung seitens der Stadt ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem muss Dein Übungsleiter für jedes druchgeführte Angebot die Teinehmer, Mobiltelefon-Nr. und Emailadresse in dieser Dokumentation aufbewahren, damit bei einer Corona-Infektion die entsprechenden Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Da es nicht sinnvoll ist, alle Sportangebote wieder komplett durchzuführen und teilweise auch die Trainingsintensität eine Wiederaufnahme ausschließt, haben die Übungsleiter, oft nach Rücksprache mit den Teilnehmern, die Angebotswiederaufnahmen festgelegt.

Minderjährige brauchen für die Teilnahme eine schriftliche Einverständniserklärung (Vordruck Einverständniserklärung) der Erziehungsberechtigten.

Weitere Informationen erhältst Du von unseren Übungsleiter/innen oder bei der Geschäftsstelle.

Bitte denkt daran, nur gemeinsam funktioniert es!

Und kommt bitte nur zum Sport wenn ihr vom Übungsleiter eine entsprechende Einladung habt und uns gegebenenfalls eine Einverständniserklärung vorliegt. 

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